Antrag auf Akkreditierung als Dolmetscher/in

Wer ins Übersetzungsverzeichnis der Zuger Behörden aufgenommen werden möchte, muss sowohl die deutsche Sprache als auch die Fremdsprache einwandfrei, d. h. auf Muttersprachniveau mit umfassendem Wortschatz, beherrschen. Durchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse reichen nicht aus. So setzt die Tätigkeit bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten beispielsweise Vertrautheit mit juristischen Fachbegriffen voraus.

Erforderlich sind zudem ein einwandfreier Leumund, eine grosse psychische Belastbarkeit, eine hohe Konzentrationsfähigkeit und Flexibilität. Als Übersetzerin und Übersetzer müssen Sie mit Personen aus den unterschiedlichsten Bildungs- und Gesellschaftsschichten kommunizieren können.